Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

Peter Frey GmbH Natursteinhandel - Zur Fasanerie 1 - 85456 Wartenberg

Allen unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Geschäften gleich welcher Art liegen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Diese gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich vorher schriftlich zugestimmt haben.
Diese gelten auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte zwischen den Parteien, auch dann, wenn bei deren Abschluss nicht nochmals auf diese Bedingungen hingewiesen wird und/oder wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
Für Käufer und Besteller wird im Folgenden einheitlich die Bezeichnung »Käufer« verwendet

§ 1 Vertrag

Unsere Angebote erfolgen, auch bezüglich der Preisangabe, freibleibend und unverbindlich. Nach Auftragserteilung kommt ein entsprechender Vertrag erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgebend.

Werden nachträgliche Tatsachen bekannt, die eine Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen, bleibt ein Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Sollte Zahlung auf Rechnung vereinbart werden, so erfolgt diese Vereinbarung stets vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung durch unseren Warenkreditversicherer oder einer anderen Auskunftei. Bei einer negativen oder beschränkten Bonitätsauskunft behalten wir uns das Recht vor, das vereinbarte Zahlungsziel auf Vorauskasse abzuändern. Eine Verpflichtung, die Herkunft dieser Tatsachen dem Käufer mitzuteilen, besteht nicht.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser allgemeinen Bedingungen oder der geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform.

Mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen haben bei Einhaltung der Schriftform ebenfalls Gültigkeit.

Sollte eine Lieferung trotz Vertragsabschluss aufgrund höherer Gewalt, Streik oder sonstiger, unvorhergesehener Vorkommnisse wie z.B. durch Schließungen von Steinbrüchen, negativen Materialendkontrollen etc. nicht wie vereinbart möglich sein, so steht es dem Verkäufer frei, ohne Schadensersatz, soweit nicht gesetzlich geregelt, ganz o. teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Zusätzlich vereinbarte Verzugsstrafen entfallen ebenfalls bzw. verlängern sich deren Fristen um den Zeitraum der ursprünglich nötig war, um die Lieferung durchzuführen. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer kann die geleistete Anzahlung durch das Unternehmen einbehalten bzw. ein Betrag in Höhe von 30% des Kaufpreises berechnet werden. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag bei Bestellware oder Fertigarbeiten ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, ausgeschlossen.

§ 2 Angebote/ Abrechnungsmengen

Die Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Kalkulationsgrundlagen (Skizzen, Zeichnungen, Maßangaben). Eine Änderung der Kalkulationsgrund-lagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes.

Wir sind berechtigt, eine Erhöhung der Angebotspreise vorzunehmen, wenn die zugrundeliegenden Kalkulationsunterlagen nachträglich vom Auftraggeber geändert werden oder Kostenänderungen eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. aufgrund Löhne, Hilfsstoffe, Materialpreise, USt, Transportkosten. Unsere Angebotspreise sind Nettopreise in EUR ohne USt.

Abweichungen zu den Mengenangaben im Angebot sind zulässig, sofern die ursprünglichen Angaben vom tatsächlichen Materialverbrauch abweichen. Die Abrechnungsmengen bei Fertigwaren bestimmen sich nach dem tatsächlichen Materialverbrauch. Maßgeblich für die Abrechnungsmenge ist das kleinste umschriebene Rechteck eines Werkstücks.

§ 3 Preise, Zahlung

Alle angegebenen Preise beinhalten die zurzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowohl auf Haupt- als auch Nebenanforderungen. Sofern nicht gesondert vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk oder ab Lager. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Lieferung gegen Anzahlung oder Vorauskasse behalten wir uns vor. Bei allen Rechnungen mit nicht sofortigem Zahlungsziel behalten wir uns das Recht vor, eine 5%ige Finanzierungspauschale auf den gesamten Rechnungsbetrag zu erheben. Diese Finanzierungs-pauschale kann bei Zahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels lt. Auftragsbestätigung voll in Abzug gebracht werden. Zahlungseingänge werden automatisch auf die älteste Rechnung gebucht und es besteht kein Wahlrecht des Schuldners. Die Abnahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Wechselsteuer sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Berücksichtigung von Wechseln bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Käufers rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.

Wird der Auftrag einvernehmlich abgeändert, ändert sich auch der Preis.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenanforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Verkäufer 30% des Kaufpreises fordern. Dauert der Verzug des Käufers länger als einen Monat, kann der Verkäufer einen Ausgleich für die Lagerung der Ware in Höhe der örtlichen Speditionssätze verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe des pauschalen Prozentsatzes bzw. in Höhe der örtlichen Speditionssätze entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 5 Lieferungen

Teillieferungen sind zulässig. Sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit durch eine von uns zu vertretende Tatsache nicht erfolgt ist, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung von 8 Wochen bei Bestellware außerhalb der EU oder von 4 Wochen innerhalb der EU, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist.

Besonders bei negativen Materialendkontrollen ist dem Lieferanten ein angemessener Zeitraum zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Vereinbarte Fristen verlängern sich um den Zeitraum der nötig ist, eventuell nötiges Rohmaterial zu beschaffen und die Materialproduktion erneut durchzuführen. Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer oder vorübergehender Zwischenlagerung bis zum Abruf von Bestellware (Kommissionsware), gilt die Belieferung mit Bereitstellung als erfolgt.

§ 6 Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Mit Verladung der Ware auf der Versand-Bahnstation bzw. auf den LKW geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei eigener Anfuhr geht die Gefahr mit Ankunft des LKW am Bestimmungsort auf den Käufer über. Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Ware an den Käufer.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Wird die gelieferte Ware mit Gegenständen im Fremdeigentum verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zu dem der damit verbundenen Gegenständen, ohne dass es einer ausdrücklichen Eigentumsübertragung bedarf. Der Käufer ist verpflichtet, seinerseits Ware, die in unserem Vorbehaltseigentum steht, ebenfalls nur unter Vorbehaltseigentum zu veräußern.

Der Käufer tritt hiermit die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstandene Forderungen sicherheitshalber bis zur Höhe unserer jeweils noch offenen Forderungen an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nur Zahlungen an uns verlangen. Ansonsten hat der Käufer uns alle, zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Zugriff Dritter auf unsere Vorbehaltsrechte ist der Käufer verpflichtet, unseren Eigentumsvorbehalt gleich gegenüber wem offen zu legen. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir ohne weiteres berechtigt, uns in den Besitz unserer Vorbehaltsware zu setzen und diese auf Kosten des Käufers abzutransportieren, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist.

§ 8 Gewährleistung

Muster und Materialbeschaffenheit: Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines, Handmuster und Abschläge können niemals alle Unterschiede in Farbe, Zeichnung und Gefüge in sich vereinigen. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen, Tupfen, Poren, kleine gekittete Stiche, Haarrisse, Striemen und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Auskittungen und Verklammerungen sind bei bunten Steinen unvermeidlich und werden fachgemäß durchgeführt. Der Auftraggeber hat mit Wechselfällen zu rechnen, die bei Naturstein vorkommen.

Maßabweichungen: Für Maßabweichungen gilt die zurzeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistung – Naturwerksteinarbeiten – DIN 18332.

Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt, sofern der Käufer Kaufmann ist aber nur im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB (die Mängelrüge hat dabei schriftlich zu erfolgen):

(1) Soweit Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, sind wir zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung); das Wahlrecht bei der Nacherfüllung steht dabei uns zu.

Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist vom Käufer ein angemessener Zeitraum zur Verfügung zu stellen entsprechend der ursprünglichen Lieferzeit.

Die Mindestlieferzeit beträgt 8 Wochen. Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Betriebsstillegung, Schwierigkeiten bei den Arbeiten in der Produktionsstätte durch Witterung oder andere vergleichbare Einflüsse berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Ereignisse und eine angemessene Nachfrist zu verlängern.

Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung ebenfalls verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.

(2) Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung fehlschlagen oder für den Käufer unzumutbar sein oder sollten wir beide Arten der Nacherfüllung verweigern, steht dem Käufer das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten (Rücktritt).

(3) Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich gewähren.

(4) Mit keiner der vorstehenden Ziffern ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 9 Schadensersatzhaftung

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen.

(1) Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Unsere Haftung ist dabei auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.

(3) Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

(4) Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB) gilt diese Klausel entsprechend.

(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen.

§ 10 Information zum Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Peter Frey GmbH, Zur Fasanerie 1, 85456 Wartenberg, Tel.: 08762/72772-0, E-Mail: peter.frey@peter-frey-gmbh.de. Die Peter Frey GmbH verarbeitet personenbezogene Daten zur Abwicklung von Bestellungen sowie für eigene Marke-tingzwecke im gesetzlich zulässigen Rahmen. Interessen eines Dritten werden mit der Datenver-arbeitung nicht verfolgt, eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU ist nicht beabsichtigt. Empfänger der Daten sind IT- und Service-Dienstleister und Zustellunternehmen zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie Auskunfteien (z. B. Schufa) zum Zwecke von Bonitäts-prüfungen für den Fall, dass das Unternehmen zur Vorleistung verpflichtet ist (z. B. Kauf auf Rechnung, Lastschrift-einzug). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO). Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten durch den Kunden besteht nicht, sie ist aber zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere auch zu den Rechten als Betroffener finden Sie hier.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand sind jeweils München. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 12 Höhere Gewalt; Selbstbelieferungsvorbehalt

Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg usw.), entbinden das Unternehmen von der Lieferpflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden. Ist der Kunde Verbraucher, wird die rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten, wenn die Belieferung des Unternehmens ohne dessen Verschulden nicht erfolgt. Bei Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird die rechtzeitige Selbstbelieferung generell vorbehalten.

§ 13 Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.
Die in den einzelnen Paragraphen vorangestellten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

Wartenberg im Mai 2018